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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.1997 - 2 L 52/96   

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https://dejure.org/1997,6548
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.1997 - 2 L 52/96 (https://dejure.org/1997,6548)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.02.1997 - 2 L 52/96 (https://dejure.org/1997,6548)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 2 L 52/96 (https://dejure.org/1997,6548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abitur trotz »mangelhaft« in Physik - unwirksame Bestehensregelung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Note "mangelhaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abitur; Bestehensvoraussetzungen; Abschlußnoten

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 336
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1979 - XV A 824/78
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.1997 - 2 L 52/96
    Ob eine andere Beurteilung geboten wäre, wenn der Schüler sich im letzten Schuljahr nur auf wenige Fächer zu konzentrieren brauchte, bedarf danach keiner weiteren Erörterung (vgl. OVG NW v. 31.08.1979 - XV A 824/78 ).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95

    Vereinbarkeit der Regelung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung mit dem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.1997 - 2 L 52/96
    Dabei ist ein gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Prüfungsanforderungen hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 06.03.1995 - 6 B 3.95, Buchholz 421.0 Nr. 347).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1962 - GrS 1/61
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.1997 - 2 L 52/96
    Danach kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob - wie der Kläger meint - die Abiturienten des Jahrgangs 1993 auch aus Vertrauensschutzgesichtspunkten einen Anspruch darauf hatten, daß die Frage des Bestehens des Abiturs nach der APVO 1991 beurteilt würde (vgl. VGH Mannheim v. 04.04.1962 - GrS 1/61 ).
  • VG Düsseldorf, 06.09.2006 - 18 K 5009/05

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über das Nichtbestehen einer Abiturprüfung;

    Zu vergleichbaren Vorschriften in anderen Bundesländern siehe: Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Mai 1996 - 7 CE 96.1003 - (ausgehend von der Verfassungsmäßigkeit); die jeweilige Norm für verfassungswidrig halten demgegenüber OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 L 52/96 - VG Potsdam, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 L 967/00 -, LKV 2001, 572; VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, SächsVBl.
  • VG Düsseldorf, 27.06.2006 - 18 L 1125/06

    Entscheidung über die Neubewertung einer mündlichen Prüfung und hilfsweise

    Ein Anordnungsanspruch ist insofern glaubhaft gemacht, als der Abbruch der Abiturprüfung am 8. Juni 2006, der hier auf die Regelung des § 16 Abs. 7, 2. Halbsatz PO-NSchA zurückzuführen sein dürfte, erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wie sich nicht zuletzt aus den bei dem OVG NRW geführten Verfahren 19 B 1308/05 und 19 B 1597/05 sowie den dort in Bezug genommenen Entscheidungen, Beschlüsse des VG Dresden vom 22. Juli 1998 - 5 K 1705/98 - und 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, VG Potsdam, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 L 967/00 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 L 52/96 -, s. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, Rn. 550, ergibt.
  • VG Düsseldorf, 06.09.2006 - 18 K 4987/05

    Anspruch auf Kombination der Ergebnisse einer Nichtschülerabiturprüfung mit den

    Zu vergleichbaren Vorschriften in anderen Bundesländern siehe: Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Mai 1996 - 7 CE 96.1003 - (ausgehend von der Verfassungsmäßigkeit); die jeweilige Norm für verfassungswidrig halten demgegenüber OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 L 52/96 - VG Potsdam, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 L 967/00 -, LKV 2001, 572; VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, SächsVBl.
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